Die Einwohner der Dörfer der alten Wechselburger Schönburgischen Herrschaft
(1557 und 1581)

Von Dr. Langer-Freiberg

Quelle: "Aus der Heimat für die Heimat" Nummer 7, 1932, Ein Beiblatt zum Burgstädter Anzeiger und Tageblatt (Amtsblatt)

Wenn wir über unsere Dörfer mittelalterliche Geschichtsquellen befragen, so finden wir nicht eben viel Aufschluß. Das liegt daran, daß erst seit Anfang des 16. Jahrhunderts ortsstatistische Quellen fließen. Die Grundherrschaften, die Landesfürsten hatten ein Interesse daran, in Listen und in Landkarten ihre Untertanen, ihren Besitz und ihre Rechte und Pflichten übersichtlich zusammengestellt zu finden. Meistens beginnen diese Statistigen seit 1530. Wir haben von der Schönburgischen Herrschaft in Wechselburg zwei alte Urkunden, die sehr ausführlich über die dazugehörenden Dörfer berichten. Hier finden wir also sehr alte vollständige Einwohnerlisten dieser Orte. Schon deshalb wird unseren Lesern unser tabellenartiger Bericht von Interesse sein. Die Ortschronisten aber haben dadurch eine bequeme Handhabe, um mit Hilfe späterer ähnlicher Quellen (der Glauchauer gräflichen Schönburgischen Domanialkanzlei und der in den Ortsarchiven befindlichen Schöppenbücher) nun bis zur Gegenwart die Besitzer der Güter, Gartennahrungen und Häuser festzustellen.

In unseren Quellen werden auch die Zinsen genannt, die die Untertanen der Herrschaft schuldig waren. Mancher Zins geht auf die Zeit der Ortsgründung zurück (z.B. Erbzins, Artgeld), anderer ist später dadurch entstanden, daß ehemalige Untertanendienste von der Herrschaft in Geldzins verwandelt wurden, andere Zinsen (der Zehent) mußten dem Pfarrer entrichtet werden, in die Wiederauer Zehntscheune in natura (Getreide) abgeliefert werden.

1557 werden folgende Zinsen angeführt: Fleisch- und Rauchzehnt, Artgeld, Erbzins, Brauzins (vereinzelt), Mühlzins, Dhergeldt(Dörrgeld); ferner alte Hühner, Füllhühner (junge Hühner, so füllig sein), Kapphähne, Christbrote (vereinzelt). Einige müssen Lehenpferde halten und die herrschafftliche Schaftrift leiden.

1581 treten uns folgende Zinsen entgegen: Grünerfuhrengeld (grünes Futter fahren?) [1], Hopfenpflöckegeld, Hopfenstengengeld, Artgeld (Artgeldt vfs Lehen = alter Erbzins für das von der Herrschaft den Kolonisten überlassene Bauernland), Erbzins (meist später entstandene Gartennahrungen, Häuser und Mühlen, aber auch oft dasselbe wie Artgeld), Mühlzins (Mahl-, Schneide-, Windmühle), Heumachergeld, Heurechergeld, Holzarbeitergeld (Seitenhain), Holzfrohne (dasselbe in Cossen, Göppersdorf), Flaschengeld (Seitenhain und Göppersdorf), Zappengeld (Nauenhain), Dörrgeld (Heu dürr machen), Misterfröhnegeld (Mist fahren und ausbreiten), Bierfuhrengeld (Königshain), Hopfengraben (ebenda). Auch Lehenpferde werden wieder genannt. Letztere mußten einige Bauern für die Herrschaft bereithalten, da bei den schlechten Wegen sonst kaum ein leidlicher Verkehr innerhalb des Herrschaftsgebietes sich aufrecht erhalten ließ. Vereinzelte Bauern mußten Hunde der Herrschaft verpflegen, wenn diese in die Gegend zur Jagd kam.

Wie schon gesagt, lassen wir diese Zinsen weg, um unsere Tabellen nicht zu unübersichtlich zu gestalten.

In unseren Tabellen I von 1557 und II von 1581 werden folgende Orte angeführt:
I. Claußnitz, Margkerßdorff, Relißhain, Khonigshain, Dietmanßdorff, Stain, Widdera.
II. Topfseiffersdorff, Erlau, Claußnitz, Marckersdorff, Röhlishaynn, Seittenhaynn, Nauenhaynn, Dietmansdorff, Wiederaw, Steinn, Alte Zschillen, Korba, Mutzschenroda, Sornitzke, Wechßelburgk, Hartta, Wiederbergk, Nauendorff, Görritzenhaynn, Cossenn, Hoenkirchenn, Göppersdorff, Meussenn, Könnigshaynn, Winckelnn.

Unsere Tabellen sind so angelegt, daß nach dem Ortsnamen die Namen der Zinszahler so aufeinander folgen, wie sie in den zwei Urkunden stehen. Während 1557 meist erst die Bauern, dann die Gärtner folgen, sind 1581 alle Dorfeinwohner so aufgeführt, wie ihre Dorfwohnstellen nach einander sich anreihten, Bauern, Gärtner und Häusler (Pfarre, Mühle, Gemeindebesitz) wechseln also 1581 in bunter Reihenfolge. Letztere macht es dem Ortschronisten leichter, die Güter mit heutigen zu vergleichen, wenn er den Anfang der Reihe gefunden hat.

In beiden Verzeichnissen von 1557 und 1581 sind Nachträge vorhanden, wir haben aber nur in I von 1557 sie brücksichtigt. Diese mit roter Tinte erfolgten Nachträge gehen in I bis 1611 und sind von uns in runden Klammern beigefügt. Alles Nichteingeklammerte in I gibt also den Stand von 1557 wieder! Die Nachträge zeigen die späteren Guts-und Hausbesitzer an, lassen Gutsteilungen und neue Gärten und Häuser erkennen. Diese letzteren sind auf Kosten der Güter auf deren Gutsstreifen entstanden. Meist geschah dies dort, wo am Dorfe die sogen. Hufenstreifen der Güter beginnen. Der Anfang der Hufe hieß Vorhaupt.

In der Kolonisationszeit nannte man das Land, das normalerweise ein Bauer zur Bewirtschaftung seines Gutes brauchte, eine Hufe oder ein Erbe oder ein Lehen. Als Normalvermessungshufe wurde meist in rein deutschen Ortsgründungen die fränkische Hufe zu 43,2 und 49,3 sächsischen Ackern = 23,9 ha und 27,2 ha verwertet. Die Bauern bekamen nun von diesem Normallandmaß ein schlichtes Vielfache (11/2, 11/3, 12/3, 13/4 usw.) oder einen schlichten Teil (1/3, 1/2, 3/4 usw.). In der Kolonisationszeit galt in der Rochlitzer Gegend dort, wo schon Slawen gewohnt hatten, ein anderes Hufenmaß.

Die Hufe wurde wieder in Unterteile gegliedert: in Ruten. In der Zeit unserer zwei behandelten Geschichtsquellen, also zwischewn 1500 und 1600, galt die Hufe oder das Lehen 24 Ruten. Diese in Lehen und Ruten ausgedrückten Gutsgrößen finden wir in unseren Tabellen.

Selbstverständlich gehören zu einer Bauernwirtschaft Haus, Hof und Land. Wir kürzen ab: L = Lehen, R = Rute, G = Garten; ab und zu bedeutet H = Heuslein. Unsere Gärtner entsprechen den in anderen sächsischen Gegenden auftretenden Häuslern, denn sie haben zu ihrem Haus oder kleinen Wirtschaftshof nur einen Garten oder ein "klein Gertlein", also verschwindend wenig Land. Wenn an einem männlichen Namen ein (in) angehängt ist (Andreas Thüemin), so ist damit die Witwe des Betreffenden als Besitzerin gemeint.


I. Die Einwohner von 1557

Claußnitz, Margkerßdorff, Relißhain, Khonigshain, Dietmanßdorff, Stain, Widdera.

Das von uns benutzte Erbbuch des Amtes Wechselburg (gräflich Schönburgische Domanialkanzlei Glauchau, Cap. XII, Nr. 6) aus dem Jahre 1557 ist sauber geschrieben, es ist eine deutliche Abschrift und betitelt sich "Erbbuch des Ambtes Wechselburgkh, welches nach beschehenen Brandte vff sonder Bevelch des wolgeborenen vnd edlen Wolffen Herrn von Schonburgk Herrn zu Glauchau vnnd Waldenburgk usw. durch mich, Mathiasen Schreiber, auf der Leut Aussage beschrieben vnd verfertigt worden ..... (mit roter Tinte: 1557)"

Die in roter Tinte erfolgten Nachträge (bis 1611) sind, wie oben schon gesagt, von uns in runden Klammern begefügt.



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[1] Anmerkung des Herausgebers: Grüner Fuhrengeld war Entschädigung für die Verpflichtung, das "Grünaer" Zinsgetreide nach Wechselburg herbeizuschaffen, das die Orte Steingrimma, Dobergast, Zetsch und Webau bei Grüna westl. Pegau, der Wechselb. Herrsch. zu liefern hatten. (S. O. Ackermann, die Entwicklung der Landwirtschaft auf den Vorwerken der Schönb. Herrsch. etc., Weida 1911, S. 60; Pfau, Grundriß S. 256)