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entweder auf ererbtem Boden stand, auf dem Grund anderer Güter ein - oder abgebaut,
oder auch auf herrschaftlichem oder Gemeindeboden errichtet war. Obwohl den Häuslern
der landwirtschaftliche Betrieb nicht ganz fehlte - wenn er sich auch nur auf einige
"Kretzbeetgen" erstreckte - so waren sie doch meist landlose Besitzer. Diese Häusler
beschäftigten sich teils als landwirtschaftliche Arbeiter auf den großen Gütern, oder
sie trieben Heimarbeit. Auf ihren Wirkstühlen fertigten sie in den ersten Zeiten
Strümpfe und Socken, wovon sie bei einem Dutzendlohn von 0,25 Mk. wöchentlich etwa
"5 Häuser annoch unmittelbar zum Amte Penig, ob sie gleich zu anderen Dorfschaften gehören; als Nr. 80 und 89 zwey Gärtner und Nr. 90 ein eingebauetes Haus nach Hartmannsdorf, Nr. 73 und 76 nach Göppersdorf gehörig. "Ferner gehören 40 unter der Erbgerichtsbarkeit des nach Waldenburg gehörigen Ritterguthes Calenberg, als 4 Pferdner, |
lehnen hatten), 9 eingebaute Häußer, 13 Gemeinde Häußer, 3 Geistliche (Kirche, Pfarrer
und Schule).
42 mit Ober- und Erbgerichten unter den in das Amt Rochlitz einbezirkten altschrift-säßigen Ritterguthe Mittelfrohna, als 6 Pferdner, 3 Handbauern, 4 Gärtner, 1 Haus mit allen Gerechtsamen zum gräflich schönburgichen Amte Rochsburg. § 4
"Das Dorf oder die Gemeinde lieget vom Mittag gegen Mitternacht in zwey Reihen, und eine, aus den gegen Mittag liegenden Gehölzen - die Ober- und Nieder-Elsing genannt - herab kommende Bach theilet diese zwey Reihen in die Sommer- und Winter-Seite; und obzwar auch in dem Dorfe der Ausdruck: im obern und im untern Dorfe gewöhnlich, so wissen doch die Einwohner selbst nicht genau zu bestimmen, wo die Grenze zwischen beyden zu setzen; daher auch hier nicht weiter darauf gesehen und solche Eintheilung bemerkt werden können". § 5
"In Magazin-Lieferungen, auch Spannungen und Einquartierungen wird das ganze Dorf nach 24 und 11/24tel Hufen repartiret" (d.h. eingeteilt). Es mußte für jede Hufe Landes eine Metze Hafer und eine Metze Korn in das Landes-Magazin für den Unterhalt des stehenden |